Allgemeine Geschäftsbedingungen der 
Mundpropaganda DGV GmbH

Veranstaltungen / Foodtruckvermietung

 

1. Anwendungsbereich

1.1
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge und Angebote der Mundpropaganda DGV GmbH, in denen auf die AGB Bezug genommen wird.
1.2
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Mundpropaganda DGV GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Mundpropaganda DGV GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss und Angebote

2.1
Alle Angebote von Mundpropaganda DGV GmbH sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2
Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Mundpropaganda DGV GmbH und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Veranstaltungsvertrag (einschließlich seiner Anlagen und dieser AGB). Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wider. Mündliche Abreden, die vor Abschluss des Vertrages getroffen wurden, sind rechtlich unverbindlich, sofern sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.3
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail.
2.4
Mundpropaganda DGV GmbH behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen von ihren erstellten Angeboten und Unterlagen vor . Dies gilt ebenfalls für Menüs und Gerichte, für welche Mundpropaganda das geistige Eigentum erhebt. Der Auftraggeber darf die Angebote, das geistige Eigentum und sonstigen Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung von Mundpropaganda weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von Mundpropaganda DGV GmbH diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

3. Vertragsgegenständliche Leistungen

3.1
Mundpropaganda DGV GmbH erbringt während der Veranstaltung die im Veranstaltungsvertrag und dem Angebot beschriebenen Leistungen.
3.2
Alle von Mundpropaganda zur Leistungserbringung bereitgestellten Geräte und Vermögenswerte (z.B. Foodtruck, Foodtrailer, Mobiliar, Tischwäsche, Besteck etc.) bleiben Eigentum von Mundpropaganda DGV GmbH und werden nur leihweise überlassen oder vermietet. Die bereitgestellten Geräte und Vermögenswerte sind vom Auftraggeber sorgfältig zu behandeln und unverzüglich nach der Veranstaltung an Mundpropaganda zurückzugeben. Hinsichtlich des Umfangs, der Qualität und der Beschaffenheit der vereinbarten Leistungen sind allein die Angaben des Veranstaltungsvertrags und des Angebots maßgeblich. Die Angaben im Angebot stellen nur dann rechtsverbindliche Beschaffenheitsgarantien dar, wenn sie im Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
3.3
Hinsichtlich des Leistungszeitraums sind die Angaben des Veranstaltungsvertrags und des Angebots maßgeblich. Verschieben sich auf Wunsch des Auftraggebers die vereinbarten Anfangs- oder Endzeiten, ist Mundpropaganda berechtigt, die entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
3.4
Mundpropaganda haftet im Übrigen nicht für Ablaufstörungen, die Mundpropaganda nicht zu vertreten hat (z.B. aufgrund höherer Gewalt wie Fahrzeugpanne, Fahrzeugdiebstahl, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen). Der Auftraggeber ist jedoch zum Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag berechtigt, wenn die Voraussetzungen für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach §313 BGB vorliegen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden bestehen in diesen Fällen nicht.
3.5
Vom Auftraggeber festgestellte Mängel sind unverzüglich detailliert und schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß. Alle Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung bzw. Leistungserbringung.
3.6
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen zutreffend sind, Für etwaige Schäden, Mängel und Verzögerungen, die aus unzutreffenden Angaben oder Unterlagen resultieren, übernimmt Mundpropaganda keine Haftung.
3.7
Soweit zur Durchführung der Veranstaltung Konzessionen oder behördliche Genehmigungen erforderlich sind, wird der Auftraggeber diese auf eigene Kosten einholen.
3.8
Sofern Hindernisse oder Beeinträchtigungen auftreten, welche die Erbringung der vereinbarten Leistungen behindern oder der Auftraggeber Grund hat, mit dem Auftreten von Hindernissen oder Beeinträchtigungen zu rechnen, wird der Auftraggeber Mundpropaganda DGV GmbH unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Behinderung benachrichtigen. Die Pflicht des Auftraggebers zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen bleibt hiervon unberührt.

4. Vergütung und Preise

4.1
Die vom Auftraggeber an Mundpropaganda DGV GmbH zu zahlende Vergütung ist im Veranstaltungsvertrag oder im Angebot festgelegt. Alle Angaben verstehen sich netto, ohne Umsatzsteuer.
4.2
Zusätzliche Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden und nicht im Veranstaltungsvertrag oder Angebot aufgeführt sind, werden vom Auftraggeber gesondert vergütet. Gleiches gilt für Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass die vom Auftraggeber übermittelten Angaben unrichtig sind oder der Auftraggeber die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt.
4.3
Alle Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten Mundpropaganda DGV GmbH gegenüber erst mit der Gutschrift auf einem der Mundpropaganda DGV GmbH-Konten als erbracht.
4.4
Kommt der Auftraggeber in Verzug, ist Mundpropaganda DGV GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt Mundpropaganda DGV GmbH vorbehalten.
4.5
Mundpropaganda DGV GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe 50 % des Auftragswerts zu verlangen und in Rechnung zu stellen.
4.6
Darüber hinaus ist Mundpropaganda DGV GmbH berechtigt, vom Auftraggeber 10 Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn weitere 25 % des Auftragswerts als Vorauszahlung zu verlangen und in Rechnung zu stellen. Kommt der Auftraggeber mit den Vorauszahlungen in Verzug, ist Mundpropaganda DGV GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.

5. Änderung des Leistungsumfangs / Stornierungen

5.1
Storniert der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen bis 10 Tage vor dem vereinbarten Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt, ist Mundpropaganda DGV GmbH berechtigt, 25 % des Auftragswertes als pauschale Kostenerstattung einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung bis 5 Tage vor dem vereinbarten Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt erhöht sich die Stornierungsgebühr auf 50% des veranschlagten Auftragswerts.
5.2
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Stornierungsfristen ist der Eingang der schriftlichen Stornierungserklärung bei Mundpropaganda DGV GmbH. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bei den Stornierungsgebühren gemäß Ziffer 5.1 bereits berücksichtigt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Mundpropaganda DGV GmbH durch die Stornierung ein geringerer Schaden entstanden ist. Mundpropaganda DGV GmbH bleibt berechtigt nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5.3
Ferner ist Mundpropaganda DGV GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Mundpropaganda DGV GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies von Mundpropaganda DGV GmbH zu verantworten ist. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.
5.4
Der Auftraggeber wird eine Reduzierung der im Veranstaltungsvertrag oder dem Angebot genannten Teilnehmerzahl um mehr als 10% spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitteilen. In diesem Fall ist Mundpropaganda DGV GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen neu festzusetzen. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

6. Haftung

6.1
Mundpropaganda DGV GmbH haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2
Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Mundpropaganda DGV GmbH nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss aufgrund der von Mundpropaganda DGV GmbH zu erbringenden Leistungen vernünftigerweise zu rechnen war.
6.3
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

7. Geheimhaltung

7.1
Die Vertragsparteien werden alle vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei geheim halten und vor unbefugtem Zugriff schützen. Sie werden vertrauliche Informationen mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei ihren eigenen, gleichermaßen geheimhaltungsbedürftigen Informationen anwenden, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
7.2
Vertrauliche Informationen sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige Informationen und Unterlagen, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen bzw. ihrer Natur ergibt. Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die (a) der empfangenden Vertragspartei bekannt waren, bevor sie die betreffenden Informationen von der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten hat, (b) die empfangende Vertragspartei von Dritten erworben hat, die in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe nicht an Beschränkungen gebunden sind, oder (c) ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt sind oder werden. 7.3
Die vorstehende Bestimmung schränkt die Rechte der Vertragsparteien insoweit nicht ein, als (a) die Nutzung oder Bekanntgabe von vertraulichen Informationen zur Erfüllung von Pflichten oder Ausübung von Rechten erfolgt, die in den Vertragsbestandteilen festgelegt sind oder (b) die Nutzung oder Bekanntgabe nach geltendem Recht oder einer gerichtlichen/behördlichen Anordnung erforderlich ist und die zur Offenlegung verpflichtete Vertragspartei die andere Vertragspartei hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt oder (c) die Vertragspartei, deren vertrauliche Informationen offen gelegt werden sollen, dem zuvor schriftlich zugestimmt hat. Die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus dieser Ziffer 7 bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages für eine Dauer von 2 Jahren bestehen.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Vertragsparteien nachträglich feststellen, dass der Vertrag lückenhaft ist.
8.2
Der Auftraggeber ist ohne die vorherige Zustimmung von Mundpropaganda DGV GmbH nicht zur Abtretung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag berechtigt. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.